Sie sind hier: Startseite > Verkehr > Radwege

gefährliche benutzungspflichtige Radwege

Vorgeblich sollten Radwege der Sicherheit der Radfahrer dienen.
Tatsächlich fühlen sich auch viele Radfahrer sicherer, wenn sie auf dem Radweg (oder dem Gehweg !) statt auf der Fahrbahn fahren, da Abstand zum Autoverkehr besteht. Unfalluntersuchungen ergaben aber, dass sich an Radwegen mehr und vor allem bedeutend schwerere Unfälle ereignen als auf Fahrbahnen. Insbesondere schwere und tödliche Unfälle werden immer wieder im Zusammenhang mit rechtsabbiegenden LKW und PKW an Kreuzungen mit Einmündungen von Radwegen gemeldet. Verursacht werden solche Unfälle vor allem dadurch, dass sich das Verkehrsgeschehen außerhalb der Fahrbahn nicht im unmittelbaren Blickfeld der Kraftfahrer befindet. Aber auch Konflikte mit Fußgängern kommen auf Radwegen häufig vor.

Seit dem 01. April 2013 gilt die Neufassung der Straßenverkehrsordnung (STVO). Diese besagt: Fahrradfahrer gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn. Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur noch dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordert.

Die Benutzungspflicht für Radwege darf grundsätzlich also nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs wie die Radwegbenutzungspflicht dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Wo also ein Radweg benutzungspflichtig und zumutbar, aber unsinnig ist, sollten Betroffene bei der Straßenverkehrsbehörde die Aufhebung der Benutzungspflicht beantragen.

Nach meinen Erfahrungen ist die Benutzung innerstädtischer Radwege in Hof überwiegend nicht zu empfehlen, weil man hier als Radfahrer üblicherweise von allen anderen Verkehrsteilnehmern ignoriert wird. Leider sind diese Radwege oft benutzungspflichtig.

Völlig "hirnrissig" weil gefährlich hat man das Ende des Radweges (Fahrtrichtung stadtauswärts, Höhe Einmündung Trappenbergweg) realisiert, wo sich, wie schon erwähnt, auch die Fahrbahnbreite nahezu halbiert: Hier endet der Radweg der Hauptstraße (Schleizer Straße) im Einmündungsbereich der Nebenstraße (Trappenbergweg). Dies allein schon macht die Benutzung des Radweges in diesem Bereich zum Sicherheitsrisiko. Somit ein Grund mehr, den Radweg dort nicht zu benutzen.

Im Spätherbst 2015 warb der Bayerische Innenminister Herrmann um die Teilnahme der bayerischen Radler an der "Internetumfrage zum Radverkehr in Bayern" mit warmen Worten: "Mit Ihren wertvollen Hinweisen können wir unser Radland Bayern noch attraktiver machen". 

Meinen diesbezüglichen Hinweis stufte man offensichtlich nicht als "wertvoll" ein, denn bis heute hat man mich (erwartungsgemäß) nicht einmal einer Antwort gewürdigt.

Wer z.B. den Radweg der Schleizer Straße in Hof von der nördlichen Stadtgrenze aus in Richtung Stadtmitte befährt, findet auf dem vorhandenen Radweg schon auf den ersten 500 Metern acht potentielle Gefahrenstellen: Ausfahrten, Bushaltestellen, Wertstoffcontainer mit Glasscherbengarnierung, parkende Autos und auf dem Radweg abgestellte Müllkübel. Hinzu kommen die beweglichen Gefahrenquellen (Hunde an 5 Meter langen Leinen, Hunde ohne Leine, Skateboardfahrer, auf das Handy konzentrierte Fußgänger mit Ohrhörern und freilaufende Kinder, die Radweg und Radfahrer regelmäßig ignorieren, sowie verbotenerweise entgegenkommende "Geister-(Rad-)fahrer" (genderkorrekt Geister*Innenradfahrer*Innen). Die Zahl meiner dortigen Beinahe-Unfälle kann ich nicht mehr zählen, zweimal stürzte ich schon bei dem Versuch, einem Zusammenprall mit einem Auto, dessen Fahrer mich offenbar auf dem Radweg übersehen hatte, zu entgehen. Klingeln hilft dann auch nicht, da Autofahrer die Klingel nicht hören, und Fußgänger bestenfalls "in Zeitlupe", oder infolge Schwerhörigkeit oder Kopfhörer-Musikberieselung gar nicht reagieren. 

Ein völlig unsinniges Übel sind die mit Zeichen 240 beschilderten kombinierten Fuß-/Radwege. Zumal dann, wenn diese nicht einmal die gesetzlich geforderten Mindestbreite (2,5m) aufweisen.

Die Benutzung eines benutzungspflichtigen Radweges, den ich offensichtlich nicht gefahrlos befahren kann, verweigere ich wegen Unzumutbarkeit. Leider interessiert sich erfahrungsgemäß die Polizei nicht für die Zumutbarkeit von benutzungspflichtigen Radwegen. Deshalb solltet Ihr Euch ggf. nicht scheuen, gegen solche gefährlichen Radwege vorzugehen. Zuständige Behörden sind erfahrungsgemäß allerdings sehr desinteressiert, und können meist erst mit einer Untätigkeitsbeschwerde und u.U. mit einer Untätigkeitsklage zum Handeln genötigt werden. Nach längerem Schriftwechsel gelang es mir dann zumindest, dass die Benutzungspflicht der Radwege in der Schleizer Straße aufgehoben wird.


| Seitenanfang |